So können Angehörige Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen unterstützen
Jährlich sterben rund 32.000 Menschen in Österreich an Herz-Kreislauf-Krankheiten. Durch rechtzeitiges Erkennen von Anzeichen und Einleiten von medizinischen Maßnahmen lassen sich zahlreiche Tode verhindern. Doch trotz rechtzeitigem Eingreifen können Folgeschäden nicht immer verhindert werden. Nicht nur Betroffene müssen sich dann mit der neuen Lebenssituation und der Herz-Kreislauf-Erkrankung auseinandersetzen, auch die nächsten Angehörigen werden vor unerwartete Herausforderungen gestellt.
Hilfe! Was muss ich tun? Was kann ich tun?
Auf Angehörige prallen unvorhergesehene Fragen ein. Wo und wie kann ich einen Behindertenpass beantragen? Wie erhalte ich Förderungen für behindertengerechte Zu- oder Umbauten? Was benötigt mein*e Partner*in, was bisher nicht nötig war?
Menschen, die an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung erkranken, können Anspruch auf einen Behindertenpass haben. Ob dies zutrifft und welcher Grad der Behinderung vorliegt, wird individuell entschieden. Das Sozialministerium wird die betroffene Person untersuchen und eine Einschätzung vornehmen. Der Grad der Behinderung kann sich im Laufe der Zeit verändern, dann muss ein neuer Antrag gestellt werden.
- Informationen zum Thema Menschen mit Behinderung, Erkrankung oder sonstiger Benachteiligung findest du hier: https://www.sozialministeriumservice.at/Menschen_mit_Behinderung/Menschen_mit_Behinderung.de.html
- Weitere Informationen zur Beantragung von einem Behindertenpass, über Pflegegeld bis hin zu Parkausweisen findest du auf der Seite des Sozialministeriums unter https://behindertenpass.mein-ratgeber.at/index/home. Hier wird Schritt für Schritt alles erklärt.
Wichtig! Je sorgfältiger die Ansuchen ausgefüllt werden, umso schneller die Abwicklung.
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